IV. SCHLUSSFOLGERUNG

Die obige Analyse zeigt, dass die sieben Dimensionen der Religion, die Smart beschrieben hat, in der Scientology alle vorhanden sind. Sie zeigt auch, dass viele ihrer Glaubensvorstellungen und Praktiken denen, die in einer oder mehreren der anderen anerkannten Religionen gefunden werden, ähnlich sind oder ihnen entsprechen, wenn auch Scientology ihre eigenen Charakteristiken hat.

Viele ihrer Glaubensvorstellungen und Praktiken sind denen, die in einer oder mehreren der anderen anerkannten Religionen gefunden werden, ähnlich oder entsprechen ihnen, wenn auch Scientology ihre eigenen Charakteristiken hat.

Die Frage, ob Scientology eine Religion sei, wurde auch vom Obersten Gerichtshof von Australien (The Church of the New Faith v. The Commissioner for Pay-roll Tax, Australian Law Journal Reports 57 [1983]: 785ff.) erwogen. Der Gerichtshof hat einstimmig beschlossen, dass Scientology eine Religion ist. In der Urteilsbegründung dieses Falles hatten die Richter Mason und Brennan zwei Kriterien für Religion benutzt: „(i) Glauben an ein übernatürliches Wesen, Ding oder Prinzip; und (ii) die Annahme von Verhaltensregeln, um diesen Glauben effektiv zu machen“ (Australian Law Journal Reports 57 [1983]: 785). Die Richter Wilson und Deane nutzten vier Kriterien als Hilfen in der Entscheidung, ob ein bestimmtes System von Ideen und Praktiken eine Religion darstellt:

(i) dass die bestimmte Sammlung von Ideen und/oder Praktiken den Glauben an das Übernatürliche beinhaltet, das heißt, den Glauben, dass die Wirklichkeit größer ist als das, was mit den Sinnen wahrgenommen werden kann; (ii) dass die Ideen auch die menschliche Natur und den Platz des Menschen in der Welt und sein Verhältnis zu den übernatürlichen Dingen behandeln; (iii) dass die Anhänger annehmen, dass die Ideen von ihnen verlangen oder sie ermutigen, gewisse Normen oder Verhaltensregeln einzuhalten oder bestimmte Praktiken mitzumachen, die eine übernatürliche Bedeutung haben; (iv) dass sie eine identifizierbare Gruppe oder identifizierbare Gruppen bilden, ganz gleich, wie lose zusammengehalten und wie verschieden in Glaubensvorstellungen und Praktiken sie auch sein mögen. (Australian Law Journal Reports 57 [1983]: 785)

Mindestens einer der Richter dieses Falles hatte besonders die Punkte in Betracht gezogen, dass es seit der ersten Festlegung Ergänzungen zu den Glaubensvorstellungen und Praktiken der Scientology gegeben hat; dass Scientology nicht darauf besteht, dass ihre Mitglieder alle anderen religiösen Mitgliedschaften ablegen; und dass es eine starke kommerzielle Betonung in den Praktiken der Scientology gibt. Die Richter entschieden, dass keiner dieser Gründe ausreiche, um Scientology die Anerkennung als Religion abzustreiten; genaugenommen könnten ähnliche Befunde über manch andere anerkannte Religion in verschiedenen Phasen ihrer Geschichte auch gemacht werden.

Aufgrund der vorstehenden Analyse komme ich zu dem Schluss, dass Scientology zu Recht als Religion anerkannt wird. Scientology hat nicht nur die wichtigen generellen Charakteristiken, die für anerkannte Religionen typisch sind, Scientology hat auch ihre eigenen Merkmale – besondere Glaubensvorstellungen und Praktiken, die sie als eine eigenständige Religion und nicht als eine Nicht-Religion charakterisieren.

Alan W. Black
24. Januar 1996

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