Im Einklang mit dem verfassungsrechtlichen Begriff des Säkularismus in Frankreich erkennt der Staat keine religiösen Bekenntnisse an. (Siehe Dogru gegen Frankreich (2009) 49 EHRR 8, § 18). Alle Religionsgemeinschaften in Frankreich gehen ihren Tätigkeiten als Vereinigungen gemäß dem Gesetz von 1901 über Vereinigungen und/oder gemäß dem Gesetz von 1905 über die Trennung von Kirche und Staat* nach. Die Scientology Kirche bildet hierin keine Ausnahme. Es gibt ordnungsgemäß eingetragene Kirchen in beiden Rechtsformen. Ihre religiösen und liturgischen Ziele werden deutlich zum Ausdruck gebracht. Somit unterscheidet sich der formelle rechtliche Status der Kirche in Frankreich nicht von dem anderer etablierter Religionsgemeinschaften, wie zum Beispiel den katholischen, protestantischen, muslimischen und jüdischen Gemeinschaften. (Siehe beispielsweise Cha’are Shalom Ve Tsedek gegen Frankreich [GC] Nr. 27417/95, §§ 22, 45 und 46, EGMR 2000-VII).
„... Die öffentliche Religionsausübung kann sowohl für Vereinigungen gemäß dem Gesetz vom 1. Juli 1901 gewährleistet werden ... als auch entsprechend den Auflagen von Artikel 25 des Gesetzes vom 9. Dezember 1905.“