„Auf Grund einer gründlichen Prüfung der Nachweise, hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Gründer und die Personen, die autorisiert sind, die freiwillige Vereinigung von physischen Entitäten zu repräsentieren, legalen bürgerlichen Status besitzen und dass diese Personen in vollem Umfang die Vorbedingungen erfüllen, wie sie in Artikel 11 und 12 des Gesetzes über die Rechtsstellung von Kirchen, religiösen Gemeinschaften und religiösen Gruppen beschrieben sind, um in das Einzige Verzeichnis des Gerichts von Kirchen, Kirchengemeinden und religiösen Gruppen als eine Kirche eingetragen zu werden, und zwar mit dem Titel: „Church of Scientology Macedonia“ (Scientology Kirche von Mazedonien).“

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