Die Scientology Kirche wird in Spanien offiziell als eine Religion anerkannt. Am 31. Oktober 2007 hat der Nationale Gerichtshof in Madrid eine einstimmige, wegweisende Entscheidung verkündet, die das Recht auf Religionsfreiheit in Spanien bekräftigte, indem anerkannt wurde, dass die Nationale Scientology Kirche von Spanien eine Religionsgemeinschaft ist, der das ganze Spektrum an Rechten zusteht, die aus der Eintragung in die Liste religiöser Körperschaften der Regierung entstehen.
Diese Anerkennung kennzeichnet das Ende einer Ära, in der spanische Scientologen gezwungen waren, für ihre Rechte auf Religionsfreiheit zu kämpfen. Sie rehabilitiert die Scientology Kirche in Spanien und bedeutet einen Neuanfang für alle spanischen Scientologen.
Heute kann der legitime Status der Scientology als Weltreligion nicht infrage gestellt werden. Scientology ist gemäß der Definition einer Religion vollständig entwickelt, was ihre Theologie, ihre religiöse Praktik und Organisation betrifft. Der Umfang und die Reichweite der Religion umfassen Tausende Scientology Kirchen, Missionen und mit ihnen verbundene Organisationen in 167 Ländern, die alle durch ein gemeinsames religiöses Ziel vereint sind und Millionen von Anhängern betreuen.
Der Nationale Gerichtshof untersuchte gründlich die gestaltenden Dokumente, Ziele und Zwecke der Scientology Kirche und gelangte einstimmig zu dem Schluss, dass die Nationale Scientology Kirche von Spanien das Recht hat, gemäß dem spanischen Gesetz als eine Religion eingetragen zu werden. Genauer gesagt stellte der Nationale Gerichtshof fest, dass das Recht der Scientology Kirche, als eine Religionsgemeinschaft eingetragen zu werden, einen Ausdruck ihres Rechtes auf Religionsfreiheit darstellt sowie ihres Rechtes auf die gemeinschaftliche Ausübung der Scientology Religion.
Im Hinblick auf diese Schlussfolgerung bestätigte der Gerichtshof das Prinzip, „dass die Eintragung einer Religionsgemeinschaft in das Verzeichnis in erster Linie die Anerkennung ihres gesetzlichen Status als Religionsgemeinschaft beinhaltet, das heißt, die gesetzliche Identifikation und Zulassung einer Gruppe von Menschen, die ohne Zwangsausübung ausgesetzt zu sein beabsichtigt, von ihrem Grundrecht auf die gemeinschaftliche Ausübung der durch Artikel 5.2 des spanischen Gesetzes über Religionsfreiheit garantierten Religionsfreiheit Gebrauch zu machen“.
„Dieses Ministerium hat entschieden, die Eintragung der religiösen Körperschaft mit dem Namen ‚IGLESIA DE SCIENTOLOGY DE ESPAÑA‘ zu genehmigen … gemäß dem Gesetz, das in Artikel 5 des Organgesetzes 7/1980 für religiöse Freiheit festgeschrieben ist, wodurch die Ausübung ihrer Aktivitäten in Übereinstimmung mit der etablierten Verordnung garantiert wird.“