Religiöse Gruppen in Deutschland können in verschiedenen Rechtsformen tätig sein, die sowohl religiösen als auch nichtreligiösen Gemeinschaften offenstehen, die gemeinnützige „ideelle“ Vereine sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts umfassen. Scientology Kirchen in Deutschland sind in der Rechtsform gemeinnütziger ideeller Vereine eingetragen, ihre religiösen Ziele werden klar zum Ausdruck gebracht und somit unterscheidet sich ihr formeller rechtlicher Status nicht von denen vieler anderer allgemein anerkannter Religionsgemeinschaften wie zum Beispiel Buddhisten, Muslime, Hindus, Quäker, Zeugen Jehovas und Mitglieder des Bahaitums.
Im Laufe der letzten drei Jahrzehnte haben die deutschen Gerichtshöfe in etwa fünfzig Entscheidungen verkündet, dass die Kirche und ihre Mitglieder den Schutz der Religionsfreiheit genießen, der in Artikel 4 des Grundgesetzes festgeschrieben ist.*
Zum Beispiel:
- Im Falle von Hoppe gegen die Scientology Kirche Hamburg e.V. (Urteil vom 5. Januar 1998, Geschäftsnummer: 330 O 169/97) hat das Landgericht Hamburg bestätigt: Die Kirche „ist als Religionsgemeinschaft anerkannt“ und genießt den Schutz von Artikel 4 des Grundgesetzes.
- Der Fall Krüger gegen die Freie und Hansestadt Hamburg betraf das Betreiben eines „Sektenfilters“ der Stadt Hamburg, der von Geschäftspartnern eine Erklärung verlangte, dass sie nichts mit Scientology zu tun hatten. Das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Urteil vom 17. Juni 2004, Aktenzeichen: Bf 198/00) und das Bundesverwaltungsgericht, in der Berufung (abschließendes Urteil vom 15. Dezember 2005, Aktenzeichen: BVerwG 7 C 20.04), erklärten: „Das Oberverwaltungsgericht hat zur Begründung ausgeführt: Die Klägerin könne für ihren Glauben an die scientologische Lehre beziehungsweise ihre Weltanschauung den Schutz des Art. 4 Abs. 1 des Grundgesetzes in Anspruch nehmen.“ Auf der Grundlage dieses Urteils verboten die Gerichte der Stadt Hamburg, den Sektenfilter einzusetzen.
Deutsche Gerichte haben wiederholt anerkannt, dass Artikel 4 des Grundgesetzes im Hinblick auf die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses für Scientologen und die Scientology Kirche gilt.
„Das Gedankengebäude der Scientology Organisation befasst sich mit transzendenten Inhalten und der Stellung und Bedeutung des Menschen in der Welt. Werden die Lehren von L. Ron Hubbard über die unsterbliche Seele als Träger einer Lebensenergie (THETA) und als THETAN sowie ihr Verhältnis zu dem als MEST bezeichneten materiellen Universum und des Weges der durch unzählige Leben gewandelten Seele geglaubt, sowie der an Erlösungsstufen erinnernde Weg zu höheren Daseinsstufen (CLEAR und [OPERATING] THETAN) verinnerlicht, so liegt darin eine Weltanschauung oder ein religiöses Bekenntnis.“