Um in Italien formell als Religionsgemeinschaft anerkannt zu werden, muss eine Organisation zwei Schritte unternehmen. Der erste Schritt ist ein Vorgang, bei dem die Körperschaft, welche das religiöse Bekenntnis auf nationaler Ebene in Italien repräsentiert, vom Innenministerium als Rechtspersönlichkeit anerkannt wird. Nachdem ein Antrag eingereicht wurde, führt das Innenministerium eine Ermittlung in Bezug auf die Qualifikationen des Antragstellers durch und wenn diese akzeptiert wurden, wird die Religionsgemeinschaft als eine anerkannte religiöse Vereinigung eingetragen. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist und das Innenministerium die Religionsgemeinschaft anerkannt hat, ist es möglich, einen weiteren Schritt zu unternehmen und mit der Regierung einen Vertrag auszuhandeln, der als Intesa bezeichnet wird. Dies ist eine Übereinkunft mit der Regierung und stellt die höchste Stufe der Anerkennung als Religionsgemeinschaft dar. Die Scientology Kirche hat sich nie darum bemüht, mithilfe dieses Vorgangs Anerkennung als Religionsgemeinschaft zu erreichen. Stattdessen sind ihre religiösen Organisationen in Italien als religiöse gemeinnützige Organisationen eingetragen.
Der höchste Gerichtshof Italiens erkannte an, dass die Zielsetzungen und Aktivitäten der Scientology Kirche von religiöser Natur sind. Das italienische Kassationsgericht (Italiens höchste gerichtliche Instanz) verkündete im Fall Bandera und andere gegen Italien (Nr. 16835/97) im Oktober 1997 eine wegweisende Entscheidung, in welcher es die Scientology als ein religiöses Bekenntnis anerkannte (das heißt, sie verfolgt eine religiöse Zielsetzung und betätigt sich religiös). Das Gericht analysierte die Kriterien für die Definition einer Religion, betonte die Pflicht der Regierung, Religionsfreiheit nicht einzuschränken, und kam zu dem Schluss, dass die Scientology ein religiöses Bekenntnis ist.
Im Februar und im August 1998 stellte der Finanzminister Scientology Kirchen von der Steuer frei und stufte die Kirchen als „religiöse, gemeinnützige Vereinigungen“ ein.
Die Scientology Kirche wurde in Italien auch in zahlreichen anderen gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen als eine Religion anerkannt. Diese unmissverständliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft wurde im Jahre 2001 in einer weiteren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von Italien bestätigt, worin er sich auf die zahlreiche und mittlerweile vorherrschende Rechtsprechung stützte, die befand, dass es sich bei der Scientology um eine religiöse Konfession handelte.
„... zumal die Scientology Kirche in den USA als eine religiöse Bekenntnisgemeinschaft anerkannt wurde, hätte sie auch in Italien anerkannt werden sollen, wodurch es ihr erlaubt wäre, ihrer Religionsausübung und Missionierungsarbeit nachzugehen …“