II. Religionsmerkmale

ii.i. Hauptsächliche Charakteristika der Religion

Im Einklang mit den vorstehenden Überlegungen können wir nun die Hauptmerkmale der Religion in abstrakten und allgemeinen Begriffen aufführen. Das Nachfolgende erhebt keinen Anspruch darauf, eine universalgültige Definition zu sein. Vielmehr stellt es eine Aufzählung von Kennzeichen und Funktionen dar, die häufig in Religionen vorgefunden und als solche identifiziert werden. Dies sind die Folgenden:

a) der Glaube an eine wirkende Kraft (oder mehrere wirkende Kräfte), die die normale Sinneswahrnehmung transzendiert (transzendieren) und sogar eine vollständig postulierte Seinsordnung einschließen kann (können);

b) der Glaube, dass eine solche Kraft nicht nur die natürliche Welt und die Gesellschaftsordnung beeinflusst, sondern direkt darauf einwirkt und sie möglicherweise sogar erschaffen hat;

c) der Glaube, dass irgendwann in der Vergangenheit ein deutlicher übernatürlicher Eingriff in menschliche Angelegenheiten stattgefunden hat;

d) die Annahme, dass übernatürliche Kräfte die Geschichte und das Schicksal des Menschen überwacht haben: Wenn diese Kräfte anthropomorph dargestellt werden, wird ihnen gewöhnlich ein bestimmter Zweck zugeschrieben;

e) der vorherrschende Glaube, dass das menschliche Schicksal im Leben und im Leben nach dem Tod (oder in weiteren Leben) von der Beziehung abhängt, die mit diesen transzendentalen Kräften oder in Einklang mit ihnen hergestellt wird;

f) es wird häufig (aber nicht unbedingt) die Glaubensvorstellung vertreten, dass diese überweltlichen Kräfte willkürlich das Schicksal eines Menschen bestimmen, dass jedoch der Mensch durch sein Verhalten nach vorgeschriebener Weise seine Erfahrungen im weltlichen Leben oder im Leben nach dem Tod (oder in weiteren Leben) oder in beiden beeinflussen kann;

g) es gibt vorgeschriebene Handlungen für einzelne Personen, Gruppen oder repräsentative Darbietungen: Rituale;

h) Elemente günstig stimmender Handlungen bleiben bestehen (sogar in fortschrittlichen Religionen), durch die einzelne oder Gruppen speziellen Beistand von übernatürlichen Wesen erbitten;

i) Hingabe, Dankbarkeit, Huldigung oder Gehorsam werden von Gläubigen zum Ausdruck gebracht oder werden in gewissen Fällen von ihnen verlangt, gewöhnlich in Gegenwart symbolischer Darstellungen der übernatürlichen Kraft (Kräfte) des jeweiligen Glaubens;

j) Sprache, Gegenstände, Plätze, Gebäude oder Jahreszeiten, die besonders mit dem Übernatürlichen in Verbindung gebracht werden, werden als heilig angesehen und können selbst zum Objekt der Verehrung werden;

k) es gibt regelmäßige Darbietungen von Riten oder Ausführungen, Ausdrucksformen der Hingabe, Feiern, Fastenzeiten, kollektive Bußleistung, Wallfahrten und Neuinszenierungen von oder Gedenken an Episoden des weltlichen Lebens von Göttern, Propheten oder großen Lehrern;

l) Andachtshandlungen und die Ausführung der Lehren vermitteln ein Gefühl der Gemeinschaft und Beziehungen untereinander, die auf Wohlwollen, Freundschaft und gemeinsamer Identität aufgebaut sind;

m) sittliche Regeln werden den Gläubigen häufig auferlegt, obschon das Gebiet ihrer Bedeutung verschieden sein kann: Sie können in rechtlichen und rituellen Begriffen ausgedrückt sein oder eher als Übereinstimmung mit dem Geist einer weniger spezifischen, höheren Ethik dargeboten werden;

n) die Ernsthaftigkeit der Zielsetzung, unterstützende Verpflichtung und lebenslange Hingabe sind normative Anforderungen;

o) je nach ihren Handlungen häufen Gläubige Verdienst oder Schuld an, die mit einem moralischen System von Belohnung und Bestrafung verbunden sind. Der präzise Zusammenhang zwischen Tat und Folge variiert. Er reicht von automatischen Wirkungen auf vorgegebene Ursachen bis hin zu dem Glauben, dass persönliche Schuld durch hingebungsvolle und rituelle Akte, durch Beichte und Reue oder durch das besondere Einschreiten übernatürlicher Kräfte annulliert werden kann;

p) gewöhnlich gibt es eine spezielle Gruppe von religiösen Amtsträgern, die als Verwalter von heiligen Objekten, Schriften und Plätzen fungieren – Spezialisten der Doktrin, des Rituals und der Seelsorge;

q) diese Spezialisten werden üblicherweise für ihre Dienste bezahlt, sei es durch Abgaben, Lohn für spezielle Dienste oder durch festgelegte Gehälter;

r) wenn Spezialisten sich der Systematisierung der Doktrin widmen, wird gewöhnlich der Anspruch erhoben, dass religiöses Wissen Antworten für alle Probleme bietet und den Grund und Zweck des Lebens erklärt, wobei dies häufig auch vorgegebene Erklärungen über den Ursprung und die Funktion der physikalischen Welt und der menschlichen Psychologie miteinschließt;

s) durch Bezugnahme auf Offenbarungen und Tradition wird Anspruch auf die Legitimität religiösen Wissens und religiöser Institutionen erhoben: Neuerung wird gewöhnlich als Restauration gerechtfertigt; und

t) Anspruch auf Wahrheit der Lehre und Wirksamkeit der Riten werden keinen empirischen Überprüfungen unterworfen, da die Ziele höchst transzendent sind und für die Ziele sowie auch die willkürlichen Maßnahmen, die zu deren Erreichen empfohlen werden, Glaube gefordert wird.

Die vorstehenden Aufzählungen sind nicht im Sinne einer Conditio sine qua non zu betrachten, sondern eher als Wahrscheinlichkeiten: Es sind Phänomene, die empirisch häufig gefunden werden. Die obige Aufzählung kann als Wahrscheinlichkeitsinventar angesehen werden.

II.II. Unwesentliche Merkmale von Religion

Die vorstehende Bestandsaufnahme ist in Begriffen sehr abstrakter Verallgemeinerung ausgedrückt, aber tatsächliche Religionen sind historische Gebilde und keine logischen Konstruktionen. Sie umfassen sehr verschiedene Organisationsprinzipien, Verhaltensregeln und Glaubensmuster. Vielfach ist es nicht leicht, eine allgemeingültige Formel zu finden, und wenn die (oft unbewusst) vorgefassten Meinungen der christlichen Tradition beiseitegelegt werden, wird klar, dass viele der konkreten Gebilde, die gemessen am christlichen Modell als Conditio sine qua non von Religion betrachtet werden könnten, sich in anderen Systemen de facto nicht auffinden lassen. In der vorstehenden Bestandsaufnahme wurde jeglicher Bezug auf ein Höchstes Wesen unterlassen, da für Theravada-Buddhisten (und für viele Mahayana-Buddhisten), Jainisten und Taoisten der Begriff keine Gültigkeit hat. Verehrung oder Andacht, wie oben angeführt, hat im Buddhismus eine gänzlich andere Bedeutung, als sie es für den gläubigen Christen hat. Die Bestandsaufnahme nimmt keinen Bezug auf Glaubenssätze, die zwar besonders in der christlichen Tradition von Bedeutung sind, jedoch in anderen Religionen keine solche Wichtigkeit aufweisen. Die Seele wird nicht genannt, obschon dieser Begriff im orthodoxen Christentum von großer Bedeutung ist, da die Doktrin der Seele im Judentum etwas fraglich ist und von bestimmten christlichen Vereinigungen ganz abgelehnt wird (z. B. von den Siebenten-Tags-Adventisten und den Zeugen Jehovas – wobei jeder dieser Bewegungen Millionen von Gläubigen in der ganzen Welt anhängen – sowie von den Christadelphianern [Urchristen] und denjenigen Puritanern, einschließlich Milton, die als Moralisten bekannt waren). Sie enthält keine direkte Bezugnahme auf die Hölle in irgendeiner Bedeutung der im Christentum entwickelten Idee, da diese im Judentum fehlt. Leben nach dem Tod wird im Singular und im Plural aufgeführt, um den zwei christlichen Ideen der Seelenwanderung und der Auferstehung gerecht zu werden sowie auch den etwas anderen Darstellungen der Reinkarnation im Buddhismus und Hinduismus. Keine dieser einzelnen Punkte kann als absolut notwendig für eine Definition der Religion an sich angesehen werden.

III. Nicht-theistische Glaubenssysteme
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