Freiheit von Diskriminierung

Religiöse Diskriminierung ist gemäß dem Internationalen Menschenrechtsgesetz untersagt. Keine Person oder Gruppe darf aufgrund ihrer Religion oder sonstiger Glaubensvorstellungen der Diskriminierung durch einen Staat, eine Institution, eine Gruppe von Personen oder eine Person ausgesetzt werden. Dazu gehört jede Tendenz zur Diskriminierung irgendeiner Religion oder Glaubensvorstellung aus irgendeinem Grund, einschließlich des Umstands, dass sie neu gegründet, nicht theistisch, nicht traditionell sind oder dass sie religiöse Minderheiten repräsentieren. [23] Diskriminierung zwischen Menschen aufgrund der Religion oder des Glaubens bedeutet eine Verletzung der Menschenwürde sowie eine Verleugnung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, wie sie in der UN Bill of Rights verkündet wurden. Sie bedeutet auch ein Hindernis für freundliche und friedliche Beziehungen zwischen Nationen. [24] Staaten haben die Pflicht, wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um innerhalb ihres Rechtssystems alle Personen davor zu schützen, aufgrund ihrer Religion oder Glaubensvorstellung diskriminiert zu werden, ungeachtet dessen, welche Gründe für eine solche Diskriminierung vorgebracht werden. Dies beinhaltet die Pflicht, diskriminierende Gesetzgebung aufzuheben und eine Gesetzgebung einzuführen, welche die Religions- oder Glaubensfreiheit in allen Bereichen des bürgerlichen, wirtschaftlichen, politischen, sozialen und kulturellen Lebens schützt. Staaten sollten auch offizielle Richtlinien und Praktiken beseitigen, die eine solche Diskriminierung begünstigen. [25]

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat beschlossen, dass das Recht auf Religionsfreiheit die strikte Pflicht der Neutralität seitens des Staates gebietet. Diese Pflicht erfordert, dass der Staat es unterlässt, sich an religiösen Streitigkeiten zu beteiligen oder bestimmte religiöse oder säkulare Gruppen gegenüber anderen zu begünstigen.

Das Menschenrechtsgericht untersagt dem Staat außerdem, religiöse Überzeugungen oder deren Ausdrucksformen neu zu interpretieren, falsch zu interpretieren, zu analysieren, zu bewerten oder zu untersuchen. Im Fall der Metropolitischen Kirche von Bessarabien und Andere gegen Moldawien (13. Dezember 2001) befand das Menschenrechtsgericht beispielsweise wie folgt:

Der Staat hat bei der Ausübung seiner regulierenden Befugnisse in diesem Bereich und bei seinen Beziehungen zu den verschiedenen Religionen, Konfessionen und Glaubensvorstellungen die Pflicht, neutral und unparteiisch zu bleiben. Was hier auf dem Spiel steht, ist die Erhaltung des Pluralismus und das reibungslose Funktionieren der Demokratie. Siehe Hasan und Chaush gegen Bulgarien, Anh. Nr. 30985/96 (26. Oktober 2000 § 78).

Das Gericht stellt im Weiteren fest, dass das Recht auf Religionsfreiheit im Rahmen des Abkommens grundsätzlich ausschließt, dass der Staat die Rechtmäßigkeit religiöser Überzeugungen bewertet oder die Art und Weise, wie diese Überzeugungen zum Ausdruck gebracht werden.

[23] 1981 Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung, Artikel 2; Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, Allgemeine Bemerkung Nr. 22, ¶ 2.

[24] 1981 Erklärung der Vereinten Nationen über die Beseitigung aller Formen von Intoleranz und Diskriminierung aufgrund der Religion oder der Überzeugung, Artikel 3.

[25] Ebd., Artikel 4; Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen, Allgemeine Bemerkung Nr. 22, ¶ 2.

XIII. Rechte der Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ehrenamtlichen Helfer
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